TOP Ö 6: Flächennutzungsplan, 1. Änderung in den Stadtteilen Kleestadt und Wiebelsbach; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB), der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB - Baugesetzbuch)